{"id":990,"date":"2021-11-08T22:46:14","date_gmt":"2021-11-08T21:46:14","guid":{"rendered":"http:\/\/silberpfeil-pirna.de\/blog\/?p=990"},"modified":"2021-11-08T22:46:14","modified_gmt":"2021-11-08T21:46:14","slug":"seit-8-11-gilt-2g-auch-im-mannschaftssport","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/silberpfeil-pirna.de\/blog\/?p=990","title":{"rendered":"Seit 8.11. gilt 2G auch im Mannschaftssport!"},"content":{"rendered":"<p>Die neue s\u00e4chsische <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-11-05.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Corona-Schutz-Verordnung<\/a> ist am heutigen Montag in Kraft getreten. Sie gilt bis einschlie\u00dflich 25. November 2021. <strong>Neu<\/strong> ist die <strong>Anhebung der Altersgrenze<\/strong> f\u00fcr die derzeitigen Zutritts- und Kontaktbeschr\u00e4nkungen von unter 14 auf <strong>unter 16 Jahren<\/strong>. Au\u00dferdem ist neu, dass aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bei Veranstaltungen im Innenbereich <strong>Ma\u00dfnahmen der <\/strong>sogenannten <strong>\u00dcberlastungsstufe vorgezogen<\/strong> worden sind.<\/p>\n<p>W\u00e4hrend der gegenw\u00e4rtigen Vorwarnstufe gilt daher schon <strong>vielerorts 2G<\/strong>. Also es erhalten nur noch Geimpfte (ab 15. Tag nach zweiter Impfung) und Genesene (mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positivem PCR-Test) Zutritt zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen im Innenbereich.<\/p>\n<p>Dazu z\u00e4hlen <strong>Innengastronomie<\/strong>,\u00a0 Kultur- und <strong>Freizeiteinrichtungen<\/strong> sowie<strong> Veranstaltungen mit gewerblichen oder kommerziellem Charakter<\/strong>. Der Landkreis S\u00e4chsische Schweiz-Osterzgebirge hat am Montag mit 924,3 die mit Abstand <strong>h\u00f6chste<\/strong> Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland.<\/p>\n<p>Die neue Verordnung in Kombination mit der aktuellen <a href=\"https:\/\/www.coronavirus.sachsen.de\/download\/SMS-Allgemeinverfuegung-Hygieneauflagen-2021-11-05.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Allgemeinverf\u00fcgung f\u00fcr Hygienevorgaben<\/a> hat auch Einfluss auf den Training- und Wettkampfbetrieb. Dies erl\u00e4uterte das S\u00e4chsische Sozialministerium (SMS) heute auf Nachfrage des Kreissportbundes.<\/p>\n<p>Gilt noch die <strong>Vorwarnstufe<\/strong> in Sachsen, ist <strong>3G die Zutrittsvoraussetzung f\u00fcr Sporthallen<\/strong> oder \u00c4hnliches im Innenbereich.<\/p>\n<p>Bei gemeinsam betriebenem <strong>Mannschaftssport<\/strong> m\u00fcssen <strong>neben<\/strong> der <strong>3G-Regel die neuen Kontaktbeschr\u00e4nkung beachtet<\/strong> werden.<\/p>\n<p>Demnach d\u00fcrfen sich nur <strong>Geimpfte, Genesene und maximal 10 Ungeimpfte sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren<\/strong> (Mannschafts- oder Gruppensport) zum gemeinsamen Training und Wettkampf <strong>in der Sporthalle aufhalten<\/strong>. Dies gilt laut SMS ebenfalls f\u00fcr das von einem Verein jeweils organisierte Schwimmtraining und -veranstaltungen.<\/p>\n<p>Der Verordnungsgeber geht mit der Rechtsprechung davon aus, dass sich Jugendliche ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern f\u00fcr eine Impfung entscheiden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Schwimmb\u00e4der<\/strong> d\u00fcrfen unter Beachtung der <strong>3G-Regel generell<\/strong> weiterhin \u00f6ffnen, die <strong>Kontaktbeschr\u00e4nkungen<\/strong> sind jedoch auch hier, insbesondere beim <strong>Gruppentraining<\/strong>, zu beachten.<\/p>\n<p>Erst ab Geltung der <strong>\u00dcberlastungsstufe <\/strong>gilt <strong>auch in Innensportst\u00e4tten 2G<\/strong>. Dann reichen tagesaktuelle negative Testnachweise f\u00fcr den Zutritt <strong>nicht<\/strong> mehr aus. Die \u00dcberlastungsstufe gilt ab dem \u00fcbern\u00e4chsten Tag, nachdem der Grenzwert f\u00fcr die Bettenbelegung (1.300 Normal- oder 420 Intensivstationsbetten) an drei aufeinanderfolgenden Tagen \u00fcberschritten wurde.<\/p>\n<p>Die Kontaktbeschr\u00e4nkungen versch\u00e4rfen sich dann ebenfalls. Denn bei Erreichen der\u00a0 <strong>\u00dcberlastungsstufe<\/strong> d\u00fcrfen dann nur noch Geimpfte, Genesene, unter-16-J\u00e4hrige und<strong> ein ungeimpfter Hausstand nebst einer weiteren ungeimpften Person<\/strong> <strong>drau\u00dfen<\/strong> miteinander Sport treiben; im <strong>Innenbereich gilt 2G<\/strong>.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Sportbetrieb im Au\u00dfenbereich gilt <strong>kein<\/strong> 2G und auch kein 3G, weder bei der Vorwarnstufe, noch bei der \u00dcberlastungsstufe. Die <strong>Kontaktbeschr\u00e4nkungen <\/strong>gelten allerdings<strong> drau\u00dfen wie drinnen<\/strong>.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass sich auch bei Sportarten im Au\u00dfenbereich, bei denen es zu <strong>Kontakten zwischen den Aktiven<\/strong> kommt, nur noch Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie maximal zehn Ungeimpfte (bei der \u00dcberlastungsstufe stattdessen nur noch ein ungeimpfter Hausstand nebst einer weiteren ungeimpften Person ) zeitgleich bei einem Training oder Wettbewerb miteinander treffen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Veranstalter oder Sportst\u00e4ttenbetreiber k\u00f6nnen zudem im Rahmen ihres <strong>Hausrechts<\/strong> Nachweise von<strong> negativen Tests<\/strong> verlangen.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem gilt in allen genannten F\u00e4llen, dass <strong>Kontakte erfasst<\/strong> werden sowie <strong>Hygiene- und im Inneren auch L\u00fcftungskonzepte<\/strong> f\u00fcr die Veranstaltungen und Veranstaltungsorte vorliegen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich m\u00fcssen stets die <strong>Hygienevorgaben<\/strong> und <strong>Mindestabst\u00e4nde<\/strong> eingehalten werden. Wo immer der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht. In Bussen, Taxen und Bahnen m\u00fcssen sogar FFP2-Masken getragen werden, ausgenommen sind Sch\u00fcler. Sie k\u00f6nnen weiterhin OP-Masken tragen.<\/p>\n<p>Autor: Steffen Klingbeil KSB SOE<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die neue s\u00e4chsische Corona-Schutz-Verordnung ist am heutigen Montag in Kraft getreten. Sie gilt bis einschlie\u00dflich 25. November 2021. Neu ist die Anhebung der Altersgrenze f\u00fcr die derzeitigen Zutritts- und Kontaktbeschr\u00e4nkungen von unter 14 auf unter 16 Jahren. 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