Sportveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren dürfen auch gemäß der aktuellen bis einschließlich 9. Januar 2022 Corona-Notfall-Verordnung weiterhin stattfinden.
Es dürfen derzeit also neben den Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren maximal 20 geimpfte oder genesene Personen bei der Veranstaltung anwesend sein.
Die erforderlichen Übungsleiter, das Betreuungspersonal und auch die Kampfrichter für entsprechende Nachwuchs-Sportveranstaltungen unterliegen der 3G-Nachweispflicht.