TanzSportClub Silberpfeil e.V. Pirna

Tanzen ist Träumen mit den Füßen

4. März 2022
von webmaster
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Lockerungen …

Ab Freitag drinnen 3G und draußen frei: Das sächsische Kabinett hat an diesem Dienstag eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am Freitag, dem 4. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.

Angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern hat sich die Staatsregierung dabei auf weitere Lockerungen verständigt. Das betrifft ebenfalls den Sport. Ab Freitag haben so zum Beispiel auch Ungeimpfte wieder die Möglichkeit, Zugang zu allen Sportstätten zu bekommen. Die geht aus einer entsprechenden Meldung des Freistaates hervor: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1038934 .

Für sämtliche Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen wie auch für entsprechende Veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss ab Freitag (nur noch) ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden.

Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb heißt dies zudem: Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Zutritt erhalten alle Teilnehmer und Gäste demnach, wenn sie vollständig geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Der Nachweis muss vorab erbracht werden. Im Außenbereich ist gar kein Nachweis mehr erforderlich.

Die Öffnung von Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern unterliegt der 3G-Regel.

Bis einschließlich Donnerstag gilt noch 2Gplus im Innenbereich. Aktive ab 18 Jahren müssen also nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen (Nachweis maximal 3 Monate gültig) UND tagesaktuell negativ getestet sind. Wer geboostert, also dreifach geimpft ist oder wer „frisch geimpft“ ist, also vor maximal drei Monaten seine zweite Impfung erhalten hat, erhält ohne Testnachweis Zutritt. Für Übungsleiter sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren galt bereits 3G. In Außensportstätten gilt 3G noch bis einschließlich Donnerstag.

Außerdem wurden Kapazitätsbeschränkungen beschlossen, die ab Freitag auch für Sportveranstaltungen gelten: Im Innenbereich ist demnach eine Auslastung von maximal 60 Prozent erlaubt, mit höchstens 6.000 Personen gleichzeitig. Im Außenbereich dürfen maximal 75 Prozent der Platzkapazitäten genutzt werden, höchstens 25.000 Personen können sich gleichzeitig dort treffen.

Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift. Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.

4. Februar 2022
von webmaster
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nicht nur der LSB kritisiert geplante Corona-Regelungen…

Wir wollten Corona nicht – aber wir haben es.

Wir haben die Regeln nicht gemacht – aber wir müssen uns dran halten.

Genauso, wie viele andere Vorstände der Sportvereine und des KSB und LSB sind wir nicht glücklich mit den scharfen Einschränkungen und Regularien, die die Ausübung des Sports, besonders im Breitensport, betreffen. Trotzdem unterliegen wir dem System! In diesem Zusammenhang finden wir den Aufruf einzelner Individualisten zum sogenannten „zivilen Ungehorsam“ einfach unmöglich.

Jeder darf seine eigene Meinung haben und vertreten. Wenn daraus, dass  der Verein angeblich zu wenig „Flagge zeigt“, eine Kündigung der Mitgliedschaft erwächst, bitte, dann ist das so.

Ein klare Stellung bezog dieser Tage der LSB-Generalsekretär Christian Dahms – hier nachzulesen.

Wir wünschen allen Sportlern gute Gesundheit und ein hoffnungsvolles, in die Zukunft blickendes, „Sport frei!“

3. Februar 2022
von webmaster
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nochmal Regeln für den Tanzsport …

Teilnehmer, die an nationalen und/oder internationalen Wettbewerben teilnehmen, dürfen inzidenzunabhängig unter Einhaltung der 3-G-Regel in Tanzschulen trainieren. Für Übungsleiter gilt auch 3G. Kontakte müssen alle erfasst werden. Der Status MUSS vor dem Zutritt zur Sporstätte nachgewiesen werden. Außerhalb des aktiven Sporttreibens besteht überall Maskenpflicht.

Die Paare sollten zudem so wenig wie möglich gemischt werden, bzw. der Tanzpartner sollte am besten gar nicht gewechselt werden.

Tagesaktuelle Tests (max. 24 Stunden alt und negatives Ergebnis) unter Aufsicht oder aus Testzentren/von zertifiziertem Personal abgenommen sind VERPFLICHTEND für Nicht-Geimpfte.

Geimpft (2 Impfungen) gilt man 9 Monate gemäß EU-Recht. Genesen in Deutschland bedeutet, dass der Nachweis der Infektion maximal 3 Monate alt, mindestens aber 28 Tage alt sein darf. Wer geboostert ist, hat KEINE zeitliche Gültigkeitsbegrenzung. Man hat sofort nach der (dritten) Booster-Impfung Zutritt in die Sportstätte.

Alternativen zum Boosterstatus: 2-mal geimpft und 1-mal genesen, Reihenfolge egal.

Text: Steffen Klingbeil KSB

14. Januar 2022
von webmaster
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Es geht wieder los …

Die neue Corona-Verordnung ist am heutigen 14. Januar in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich
06. Februar 2022
in ganz Sachsen.

So dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (statt bisher nur unter 16 Jahren) künftig ohne Nachweis und unabhängig von Inzidenzen und anderen Grenzwerten Sport in Sportstätten treiben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Kinder und Jugendlichen regelmäßig in ihren Schulen oder Betrieben getestet werden. Die Pflicht dazu besteht bereits.

Ab morgen dürfen zudem Innensportanlagen unter „2Gplus“ öffnen. Neben Sporthallen können also auch Turnräume, Tanzschulen, Fitnessstudios, Bäder (und auch Saunen) etc. von Teilnehmern genutzt werden, wenn sie geimpft oder genesen UND tagesaktuell negativ auf Covid-19 getestet worden sind.

Schnelltests dürfen also nicht älter als 24 Stunden sein. Laut sächsischem Sozialministerium können die Tests auch anlassbezogen unter Aufsicht vor dem Zutritt zur Sportstätte durchgeführt werden. Oder sie werden von zertifiziertem Personal bzw. in Testzentren durchgeführt. Dann können die Testnachweise auch 24 Stunden lang für andere Bereiche verwendet werden.

Wer „geboostert“ ist, also seine Auffrischungsimpfung erhalten hat, muss nicht mehr getestet werden (Status ab 15. Tag nach „Booster“-Impfung), um die Freizeit- und Sportstätten betreten zu dürfen. Gleichgestellt mit „Geboosterten“ sind Genesene (max. sechs Monate her), die doppelt geimpft sind. Ein „frisch Geimpfter“, bei dem die zweite Impfung nicht länger als drei Monate her ist, müsse laut LSB auch nicht extra getestet werden.

Ein Hygienekonzept, das bei Kontrollen vorgezeigt werden muss, ist für alle Freizeit- und Sportstätten erforderlich.

Die Zuschauer, zu denen z.B. auch Eltern oder andere Gäste zählen, unterliegen im Außenbereich ebenfalls 2G. In Innensportstätten gilt für sie wie für die Sportteilnehmer (ab 18 Jahren) außerdem auch 2Gplus.

Hygiene-, Mindestabstands- und Maskenregeln müssen weiterhin eingehalten werden.

Für Übungsleiter im Vereinssport gibt es außerdem eine Sonderregelung. Sie dürfen laut Landessportbund unter 3G-Bedigungen in die Sportstätten.

Übungsleiter müssen also vor dem Zutritt zu Sportstätten generell nachweisen, dass sie geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind.

ABER: Sämtliche Lockerungen in entsprechenden Landkreisen oder Kreisfreien Städten des Freistaates werden zurückgenommen, wenn die Sieben-Tages-Inzidenz im Landkreis an drei Tagen infolge die 1.500 erreicht oder überschritten hat. Das wäre auch der Fall, wenn die Überlastungsstufen-Grenzwerte in Sachsen an Krankenhausbetten mit an Covid-19-Erkrankten erreicht sind: Normalbetten: 1.300, Intensivbetten: 420.

Den gesamten Text der Meldung unter Kreissportbund.net

23. Dezember 2021
von webmaster
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Liebe Vereinsmitglieder,
Ende 2020 wussten wir nicht, was uns das Jahr 2021 bringen würde. Schon im vergangenen Jahr war das Weihnachtsfest ein anderes, als wir es bisher kannten. Doch auch dieses Jahr stellte uns wieder vor neue Herausforderungen und die Pandemie bestimmte unseren Alltag und leider auch zunehmend unser Miteinander. Training und traditionelle Veranstaltungen unseres Vereins konnten nicht stattfinden.

Und doch gab es einen Lichtblick, das Trainingslager der Kinder und Jugendlichen Anfang November im KiEZ Sebnitz. Das hat allen Beteiligten wieder bewusst gemacht, welch ein schönes und Gemeinschaft stiftendes Hobby das Tanzen ist. Strahlende Kinderaugen waren der schönste Lohn an diesen drei Tagen. Diese kleinen Momente müssen wir festhalten. Sie helfen uns, ein freundliches Miteinander zu bewahren, traurige Situationen besser zu meistern und den Wert von scheinbar Selbstverständlichem wieder schätzen zu lernen.

Wir wünschen euch und euren Familien ein schönes besinnliches Weihnachtsfest, viele kleine Dinge, die euer Herz erwärmen und für das Jahr 2022 Gesundheit, Kraft und Gelassenheit, um die wichtigen Dinge des Lebens zu erkennen und erfolgreich zu gestalten.

Herzliche tanzsportliche Grüße von eurem Frank Hering
und dem gesamten Vorstand des TSC Silberpfeil e.V.