nochmal Regeln für den Tanzsport …

Teilnehmer, die an nationalen und/oder internationalen Wettbewerben teilnehmen, dürfen inzidenzunabhängig unter Einhaltung der 3-G-Regel in Tanzschulen trainieren. Für Übungsleiter gilt auch 3G. Kontakte müssen alle erfasst werden. Der Status MUSS vor dem Zutritt zur Sporstätte nachgewiesen werden. Außerhalb des aktiven Sporttreibens besteht überall Maskenpflicht.

Die Paare sollten zudem so wenig wie möglich gemischt werden, bzw. der Tanzpartner sollte am besten gar nicht gewechselt werden.

Tagesaktuelle Tests (max. 24 Stunden alt und negatives Ergebnis) unter Aufsicht oder aus Testzentren/von zertifiziertem Personal abgenommen sind VERPFLICHTEND für Nicht-Geimpfte.

Geimpft (2 Impfungen) gilt man 9 Monate gemäß EU-Recht. Genesen in Deutschland bedeutet, dass der Nachweis der Infektion maximal 3 Monate alt, mindestens aber 28 Tage alt sein darf. Wer geboostert ist, hat KEINE zeitliche Gültigkeitsbegrenzung. Man hat sofort nach der (dritten) Booster-Impfung Zutritt in die Sportstätte.

Alternativen zum Boosterstatus: 2-mal geimpft und 1-mal genesen, Reihenfolge egal.

Text: Steffen Klingbeil KSB