TanzSportClub Silberpfeil e.V. Pirna

Tanzen ist Träumen mit den Füßen

8. Dezember 2021
von webmaster
Keine Kommentare

Junge Silberpfeile sportln weiter – ein Beitrag im PIRNA-TV

Beim TSC Silberpfeil ist ordentlich Musik drin – im wörtlichen und im übertragenen Sinn. Seit 68 Jahren hat sich der Verein dem Tanzsport verschrieben. Seit der neuesten Coronaschutz-Verordnung ist es aber weitestgehend ruhig geworden auf dem Sporthallenparkett der Pestalozzi Oberschule. Mit einer Ausnahme. … hier gehts zum Video

21. November 2021
von webmaster
Keine Kommentare

Lockdown für fast alles im Sport

Im Sport ist nahezu alles untersagt. Ausgenommen sind Schulsport, Leistungssport und der Vereinssport und Ähnliches für Kinder- und Jugendlichen unter 16 Jahren – hier ist 3G verpflichtend.

Das heißt konkret: Kein Breitensport für Erwachsene ab 16. Das Anleitungspersonal muss einen Nachweis entsprechend der 3G-Regel vorweisen und eine Kontakterfassung hat durch den  Betreiber zu erfolgen.
Kinder und Jugendliche werden mehrfach pro Woche in ihren Schulen getestet.

Zuschauer sind außerdem auch nicht mehr zugelassen.

Der Ganze Artikel zum nachlesen hier.

17. November 2021
von webmaster
Keine Kommentare

2G ab Freitag für den Sport im Innenbereich

Die sogenannte Überlastungsstufe tritt wie erwartet ab diesen Freitag in Sachsen in Kraft. Das teilte der Freistaat heute in einer Meldung mit. Der Schwellenwert der Covid-19-Bettenbelegung auf den Normalstationen von 1.300 Krankenhausbetten wurde am heutigen Mittwoch mit 1.520 Betten den dritten Tag in Folge überschritten. Damit gelten ab dem 19. November 2021 im gesamten Freistaat die Maßnahmen der Überlastungsstufe.

In sämtlichen Angeboten und Einrichtungen, die ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 35 zur Einführung einer 3G-Zugangsregelung verpflichtet sind, ist dann der Zugang allein Geimpften oder Genesenen möglich: Dies gilt unter anderem für die folgenden auch für Sportvereine relevanten Bereiche:

• den Sport im Innenbereich,
• die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen,
• den Zugang zu Hallenbädern und Saunen aller Art,
• den Zugang zur Innengastronomie,
• den Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich,
• die Teilnahme an touristischen Bahn- und Busfahrten, auch im Gelegenheits- und Linienverkehr

Das bereits während der derzeit noch geltenden Vorwarnstufe bestehende Zutrittsverbot für ungeimpfte und nicht genesene Personen zu Großveranstaltungen bleibt laut der entsprechenden Medieninformation des Freistaates von heute auch während der Geltung der Überlastungsstufe ab Freitag bestehen.

Ausnahmen von der 2G-Pflicht gelten weiterhin für Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres und Personen, für die seitens STIKO keine Impfempfehlung vorliegt.

Private Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind nur noch zwischen einem Hausstand und einer weiteren ungeimpften Person zulässig. Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres werden hier ebenso wie Geimpfte und Genesene nicht mitgezählt.

Sportveranstaltungen zählen draußen wie drinnen unter diese privaten Zusammenkünfte bzw. privaten Treffen. Im Innenbereich gilt aber nichtsdestotrotz stets 2G (ausgenommen sind aber auch hiervon Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren).

In der Überlastungsstufe ist zudem das 2G-Optionsmodell nicht mehr möglich.

Versammlungen sind ausschließlich ortsfest zulässig und auf eine Teilnehmerzahl von maximal 10 Personen begrenzt.

Dessen ungeachtet soll am Freitag eine neue Corona-Schutz-Verordnung vom sächsischen Kabinett beschlossen werden. Die Eckpunkte wurden vorgestellt (siehe KSB-Meldung dazu) Sie soll am 22. November in Kraft treten und enthält verschärfte Regeln. Diese sollen dabei helfen, noch mehr Kontakte zu reduzieren und die Zahl der Neuinfektionen zu verringern sowie um die Krankenhäuser zu entlasten.

 

alle aktuellen Informationen auch auf der Seite des KSB – hier klicken

11. November 2021
von webmaster
Keine Kommentare

Ein Trainingslager der besonderen Art

Einen negativen Coronatest vorlegen müssen, um ins Trainingslager fahren zu können – das hatten wir noch nie. Und dennoch waren die 54 teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sowie ihre Trainer, Übungsleiter, Betreuer und der gesamte Vorstand des TSC Silberpfeil e.V. Pirna glücklich, dass das diesjährige traditionelle Trainingswochenende nicht wie im vergangenen Jahr ausfallen musste. So zog es uns vom 5.-7. November wieder ins KiEZ nach Sebnitz.

Die meisten Mitglieder sind unserem Verein treu geblieben, trotz monatelanger Trainingspausen und des langen Wartens darauf, wann sie ihrem liebgewonnenen Hobby, dem Tanzen, wieder nachgehen und die Freunde in ihrer Gruppe wiedersehen können.

Strahlende Augen, unbeschwertes Lachen, der spürbare Spaß am Tanzen – das alles bestimmte das Trainingswochenende. Der Jugendwart unseres Vereins, Christoph Rosenkranz, hatte alles wieder sehr gut durchgeplant und sich für dieses Mal etwas ganz Besonderes ausgedacht, das Ablegen des Deutschen Tanzsportabzeichens in Bronze. So wurden durch die einzelnen Gruppen der Abteilung JMC, die so wunderbare Namen tragen wie Pusteblumen, Dinky Devils, Sweet Devils, Incredibles und IndepenDance, die Tänze geprobt, hier und da noch verbessert, um dann die drei geforderten für das Tanzsportabzeichen in höchster Qualität darzubieten.

Die Abnahme wurde im Beisein aller Teilnehmer am Abend in einer Art Show vorgenommen, was alle Kinder und Jugendlichen noch mehr angetrieben hat. Auch wenn die ganze Gruppe getanzt hat, so wurde von den drei Wertungsrichtern doch jeder einzelne in den Kategorien Musik, Balance und Bewegungsablauf beobachtet und bewertet.

Spannung lag in der Luft, als es zur Verkündung des Ergebnisses kam. Die Anstrengungen hatten sich gelohnt, alle konnten stolz die Urkunde und das Abzeichen in Bronze in den Händen halten.

Voller Bewunderung schauten die Kleinsten, von denen die meisten noch nicht zur Schule gehen, auf die Größeren. Diese Gruppe, die „Wirbelwinde“, besteht erst seit August 2021. Umso bemerkenswerter, was sie in dieser kurzen Zeit schon gelernt und nun aufgeführt haben. Diese Mühen konnten mit dem „Kleinen Tanzsternchen“ belohnt werden.

Wieder gelang es allen Verantwortlichen, einen Höhepunkt im Vereinsleben der „Silberpfeile“ zu organisieren und durchzuführen, an den alle Teilnehmer gern und lange denken werden.

Sylvia Sonntag

(Pressewartin des TSC Silberpfeil e.V. Pirna)

8. November 2021
von webmaster
Keine Kommentare

Seit 8.11. gilt 2G auch im Mannschaftssport!

Die neue sächsische Corona-Schutz-Verordnung ist am heutigen Montag in Kraft getreten. Sie gilt bis einschließlich 25. November 2021. Neu ist die Anhebung der Altersgrenze für die derzeitigen Zutritts- und Kontaktbeschränkungen von unter 14 auf unter 16 Jahren. Außerdem ist neu, dass aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens bei Veranstaltungen im Innenbereich Maßnahmen der sogenannten Überlastungsstufe vorgezogen worden sind.

Während der gegenwärtigen Vorwarnstufe gilt daher schon vielerorts 2G. Also es erhalten nur noch Geimpfte (ab 15. Tag nach zweiter Impfung) und Genesene (mindestens 28 Tage bis maximal sechs Monate nach positivem PCR-Test) Zutritt zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen im Innenbereich.

Dazu zählen Innengastronomie,  Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Veranstaltungen mit gewerblichen oder kommerziellem Charakter. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat am Montag mit 924,3 die mit Abstand höchste Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland.

Die neue Verordnung in Kombination mit der aktuellen Allgemeinverfügung für Hygienevorgaben hat auch Einfluss auf den Training- und Wettkampfbetrieb. Dies erläuterte das Sächsische Sozialministerium (SMS) heute auf Nachfrage des Kreissportbundes.

Gilt noch die Vorwarnstufe in Sachsen, ist 3G die Zutrittsvoraussetzung für Sporthallen oder Ähnliches im Innenbereich.

Bei gemeinsam betriebenem Mannschaftssport müssen neben der 3G-Regel die neuen Kontaktbeschränkung beachtet werden.

Demnach dürfen sich nur Geimpfte, Genesene und maximal 10 Ungeimpfte sowie Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren (Mannschafts- oder Gruppensport) zum gemeinsamen Training und Wettkampf in der Sporthalle aufhalten. Dies gilt laut SMS ebenfalls für das von einem Verein jeweils organisierte Schwimmtraining und -veranstaltungen.

Der Verordnungsgeber geht mit der Rechtsprechung davon aus, dass sich Jugendliche ab 16 Jahren ohne Zustimmung der Eltern für eine Impfung entscheiden können.

Schwimmbäder dürfen unter Beachtung der 3G-Regel generell weiterhin öffnen, die Kontaktbeschränkungen sind jedoch auch hier, insbesondere beim Gruppentraining, zu beachten.

Erst ab Geltung der Überlastungsstufe gilt auch in Innensportstätten 2G. Dann reichen tagesaktuelle negative Testnachweise für den Zutritt nicht mehr aus. Die Überlastungsstufe gilt ab dem übernächsten Tag, nachdem der Grenzwert für die Bettenbelegung (1.300 Normal- oder 420 Intensivstationsbetten) an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wurde.

Die Kontaktbeschränkungen verschärfen sich dann ebenfalls. Denn bei Erreichen der  Überlastungsstufe dürfen dann nur noch Geimpfte, Genesene, unter-16-Jährige und ein ungeimpfter Hausstand nebst einer weiteren ungeimpften Person draußen miteinander Sport treiben; im Innenbereich gilt 2G.

Für den Sportbetrieb im Außenbereich gilt kein 2G und auch kein 3G, weder bei der Vorwarnstufe, noch bei der Überlastungsstufe. Die Kontaktbeschränkungen gelten allerdings draußen wie drinnen.

Das bedeutet, dass sich auch bei Sportarten im Außenbereich, bei denen es zu Kontakten zwischen den Aktiven kommt, nur noch Geimpfte, Genesene, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sowie maximal zehn Ungeimpfte (bei der Überlastungsstufe stattdessen nur noch ein ungeimpfter Hausstand nebst einer weiteren ungeimpften Person ) zeitgleich bei einem Training oder Wettbewerb miteinander treffen können.

Veranstalter oder Sportstättenbetreiber können zudem im Rahmen ihres Hausrechts Nachweise von negativen Tests verlangen.

Außerdem gilt in allen genannten Fällen, dass Kontakte erfasst werden sowie Hygiene- und im Inneren auch Lüftungskonzepte für die Veranstaltungen und Veranstaltungsorte vorliegen müssen.

Schließlich müssen stets die Hygienevorgaben und Mindestabstände eingehalten werden. Wo immer der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, gilt Maskenpflicht. In Bussen, Taxen und Bahnen müssen sogar FFP2-Masken getragen werden, ausgenommen sind Schüler. Sie können weiterhin OP-Masken tragen.

Autor: Steffen Klingbeil KSB SOE