TanzSportClub Silberpfeil e.V. Pirna

Tanzen ist Träumen mit den Füßen

12. April 2022
von webmaster
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… mit den Kindern unterwegs

Wir möchten unser Versprechen als Vorstand des TSC Silberpfeil einlösen und laden alle Kinder zu einem Ganztagesausflug am 11. Juni 2022 ein.

Wo es hingeht – lasst Euch überraschen.

Eure verbindliche Rückantwort erwarten wir bis 30.April 2022 über die Trainer.

Meldungen nach diesem Termin können nur auf einer Warteliste gesammelt werden.

Mit tanzsportlichen Grüßen

Die Mitglieder des Vorstandes des TSC Silberpfeil

16. März 2022
von webmaster
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Neue Kindertanzgruppe ab 6 Jahren ab 31. März

Wir starten eine neue Kindertanzgruppe für Kinder ab ca. 6 Jahren. Diese wird ab dem 31. März immer donnerstags von 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr in der Turnhalle der Pestalozzi-Schule in Pirna-Copitz trainieren.
Anmeldungen bitte über unseren Jugendwart Christoph Rosenkranz (jugendwart(at)silberpfeil-pirna.de)

4. März 2022
von webmaster
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Lockerungen …

Ab Freitag drinnen 3G und draußen frei: Das sächsische Kabinett hat an diesem Dienstag eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Sie tritt am Freitag, dem 4. März 2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März 2022.

Angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern hat sich die Staatsregierung dabei auf weitere Lockerungen verständigt. Das betrifft ebenfalls den Sport. Ab Freitag haben so zum Beispiel auch Ungeimpfte wieder die Möglichkeit, Zugang zu allen Sportstätten zu bekommen. Die geht aus einer entsprechenden Meldung des Freistaates hervor: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1038934 .

Für sämtliche Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen wie auch für entsprechende Veranstaltungen mit höchstens 1.000 gleichzeitigen Teilnehmern muss ab Freitag (nur noch) ein Nachweis nach der 3G-Regel erbracht werden.

Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb heißt dies zudem: Die Nutzung von Sportstätten im Innenbereich ist mit 3G-Nachweis möglich. Zutritt erhalten alle Teilnehmer und Gäste demnach, wenn sie vollständig geimpft, genesen ODER tagesaktuell negativ getestet sind. Der Nachweis muss vorab erbracht werden. Im Außenbereich ist gar kein Nachweis mehr erforderlich.

Die Öffnung von Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern unterliegt der 3G-Regel.

Bis einschließlich Donnerstag gilt noch 2Gplus im Innenbereich. Aktive ab 18 Jahren müssen also nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen (Nachweis maximal 3 Monate gültig) UND tagesaktuell negativ getestet sind. Wer geboostert, also dreifach geimpft ist oder wer „frisch geimpft“ ist, also vor maximal drei Monaten seine zweite Impfung erhalten hat, erhält ohne Testnachweis Zutritt. Für Übungsleiter sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren galt bereits 3G. In Außensportstätten gilt 3G noch bis einschließlich Donnerstag.

Außerdem wurden Kapazitätsbeschränkungen beschlossen, die ab Freitag auch für Sportveranstaltungen gelten: Im Innenbereich ist demnach eine Auslastung von maximal 60 Prozent erlaubt, mit höchstens 6.000 Personen gleichzeitig. Im Außenbereich dürfen maximal 75 Prozent der Platzkapazitäten genutzt werden, höchstens 25.000 Personen können sich gleichzeitig dort treffen.

Veranstalter von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 gleichzeitigen Besuchern können zwischen dem Zugang nach der 2G- oder 3G-Regel wählen. Bei 2G sind die oben genannten Kapazitätsbeschränkungen anzuwenden, während beim 3G-Modell eine Begrenzung auf 50 Prozent der Höchstkapazität greift. Sowohl bei kleineren, als auch Großveranstaltungen muss keine Maske am eigenen Platz getragen werden.

4. Februar 2022
von webmaster
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nicht nur der LSB kritisiert geplante Corona-Regelungen…

Wir wollten Corona nicht – aber wir haben es.

Wir haben die Regeln nicht gemacht – aber wir müssen uns dran halten.

Genauso, wie viele andere Vorstände der Sportvereine und des KSB und LSB sind wir nicht glücklich mit den scharfen Einschränkungen und Regularien, die die Ausübung des Sports, besonders im Breitensport, betreffen. Trotzdem unterliegen wir dem System! In diesem Zusammenhang finden wir den Aufruf einzelner Individualisten zum sogenannten „zivilen Ungehorsam“ einfach unmöglich.

Jeder darf seine eigene Meinung haben und vertreten. Wenn daraus, dass  der Verein angeblich zu wenig „Flagge zeigt“, eine Kündigung der Mitgliedschaft erwächst, bitte, dann ist das so.

Ein klare Stellung bezog dieser Tage der LSB-Generalsekretär Christian Dahms – hier nachzulesen.

Wir wünschen allen Sportlern gute Gesundheit und ein hoffnungsvolles, in die Zukunft blickendes, „Sport frei!“